Für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom erhält der Betreiber einer KWK-Anlage vom örtlichen Netzbetreiber eine auf der Grundlage des KWK-Gesetzes festgelegte Vergütung. Diese setzt sich aus dem vom Netzbetreiber gezahlten Preis je kWh, dem geldwerten Vorteil, den dieser durch die dezentrale Einspeisung hat (vermiedenes Netznutzungsentgelt) und dem KWK-Zuschlag zusammen.
Die Höhe der jeweiligen Vergütung ist insbesondere abhängig von: - der Leistung der Anlage und
- dem Inbetriebnahmedatum
- der Modernisierung der Erzeugungsanlage
- dem Datum des Antrags und der Zulassung der Anlage (BAFA-Zulassung)
|