Die Ersatzversorgung stellt einen Schutz der Kunden dar. Sie stellt sicher, dass beispielsweise im Falle der Insolvenz eines Lieferanten die Versorgung der Kunden auch weiterhin (für 3 Monate durch den Grundversorger) fortgeführt wird und der Kunde Zeit hat, sich einen neuen Lieferanten zu suchen bzw. einen neuen Strom-/Erdgasliefervertrag abzuschließen. |