Die Einspeisevergütung erhalten Stromanbieter, die ihren Strom aus Solaranlagen, Biomasseanlagen, Geothermie oder Windkraft ins öffentliche Stromnetz einspeisen (siehe auch Erneuerbare-Energien-Gesetz). Sie hat sich in Europa als bisher wirksamstes Mittel zur Förderung erneuerbarer Energien erwiesen.
Die Grundvergütung je kWh Strom bei Inbetriebnahme einer Anlage in 2006 verteiltenen sich wie folgt: Biomasse: 11,16 bis 8,15 ct Geothermie: 15 bis 7,16 ct Wasserkraft: 9,67 bis 3,62 ct Windkraft: On-shore 8,36 bis 5,28 ct., Off-shore 9,1 bis 6,19 ct
Inzwischen ist die Degression der EEG-Vergütung planmäßig fortgeschritten, so dass z.B. Photovoltaik-Anlagen ab 1.7.2010 nur noch max. 43,01 ct/kWh erhalten. |