Im März 2001 wurde diese Verordnung verabschiedet (letzte Änderung im August 2005). Darin wird auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) festgelegt, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren angewendet werden dürfen und welche Umweltanforderungen bei der Stromerzeugung eingehalten werden müssen. |