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Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), eine deutsche Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen, regelt im liberalisierten Energiemarkt die Ermittlung der Netznutzungsentgelte für die Durchleitung von Strom durch die Netze der Stromnetzbetreiber zu den Verbrauchern.
Sie wurde im Zuge der Neuformulierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) notwendig und hat die ursprünglich auf nichtstaatlicher Ebene festgelegten Regelungen der Verbändevereinbarung über Netznutzungsentgelte durch eine staatliche Festlegung ersetzt.

Infolge der Regulierung der Netzentgelte sind die Netzkosten durch Verfügungen der Bundesnetzagentur und Landesregulierungsbehörden um bis zu 20 % abgesenkt worden. Hierdurch konnten Strom- und Gaspreiserhöhungen zumindest in ihren Auswirkungen gemildert werden. Immerhin haben die Netzentgelte einen Anteil von über 30 % an dem vom Haushaltskunden zu zahlenden Strompreis bzw. von ca. 25 % am Gaspreis.
2 StromNEV 25.07.2005 bei JURIS.de
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundsätze der Entgeltbestimmung
Abschnitt 1
Kostenartenrechnung
§ 4 Grundsätze der Netzkostenermittlung
§ 5 Aufwandsgleiche Kostenpositionen
§ 6 Kalkulatorische Abschreibungen
§ 7 Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung
§ 8 Kalkulatorische Steuern
§ 9 Kostenmindernde Erlöse und Erträge
§ 10 Behandlung von Netzverlusten
§ 11 Periodenübergreifende Saldierung
Abschnitt 2
Kostenstellenrechnung
§ 12 Grundsätze der Kostenverteilung
§ 13 Kostenstellen
§ 14 Kostenwälzung
Abschnitt 3
Kostenträgerrechnung
§ 15 Grundsätze der Entgeltermittlung
§ 16 Gleichzeitigkeitsgrad
§ 17 Ermittlung der Netzentgelte
§ 18 Entgelt für dezentrale Einspeisung
§ 19 Sonderformen der Netznutzung
§ 20 Verprobung
§ 21 Änderungen der Netzentgelte
§ 22 Verfahren
§ 23 Vergleich
§ 24 Strukturklassen
§ 25 Kostenstruktur
§ 26 Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde
§ 27 Veröffentlichungspflichten
§ 28 Dokumentation
§ 29 Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde
§ 30 Festlegungen der Regulierungsbehörde
§ 31 Ordnungswidrigkeiten
§ 32 Übergangsregelungen
§ 33 Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1 (zu § 6 Abs. 5 Satz 1)
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern
Anlage 2 (zu § 13)
Haupt- und Nebenkostenstellen
Anlage 3 (zu § 14 Abs. 3)
Kostenträger
Anlage 4 (zu § 16 Abs. 2)
Gleichzeitigkeitsfunktion und -grad
Anlage 5 (zu § 28 Abs. 2 Nr. 6)
Absatzstruktur
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